Die Drei-Monats-Grenze (§ 551 BGB)
Bemessungsgrundlage ist die Nettokaltmiete ohne Betriebskostenvorauszahlungen. Alles über drei Monatsmieten ist insoweit unwirksam — den überschießenden Betrag können Sie zurückfordern, auch während des laufenden Mietverhältnisses und sogar dann, wenn Sie ihn bereits gezahlt haben.
Ratenzahlung und verzinste Anlage sind Pflicht
Sie dürfen die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen; die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen verzinslich anlegen — die Zinsen stehen Ihnen zu. Beide Rechte kann der Mietvertrag nicht wirksam ausschließen.
Der Rechner prüft die Höhe — der Vertrag steckt voller Details
Ob Ihre konkrete Kautionsklausel wirksam formuliert ist, ob eine Bürgschaft zusätzlich verlangt wird oder was bei der Rückzahlung nach Auszug gilt, steht in Ihrem Vertrag. Laden Sie ihn kostenlos bei Lucid hoch — die Kautionsklausel wird zusammen mit allen anderen Klauseln automatisch gegen das Gesetz geprüft.