So funktioniert die Frist
Für Mieter gilt bei unbefristeten Wohnraummietverträgen immer die Dreimonatsfrist: Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats zu, endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Entscheidend ist der Zugang beim Vermieter — nicht das Datum auf dem Brief oder der Poststempel.
Vermieterfristen wachsen mit der Wohndauer
Kündigt der Vermieter, verlängert sich die Frist nach fünf Jahren Mietdauer auf sechs und nach acht Jahren auf neun Monate. Außerdem braucht die Vermieterkündigung ein berechtigtes Interesse (z. B. Eigenbedarf) — die Frist ist nur eine von mehreren Hürden.
Was der Rechner nicht sehen kann: Ihren Vertrag
Ein Kündigungsverzicht, eine Mindestlaufzeit oder ein befristeter Vertrag können die ordentliche Kündigung zeitweise ausschließen — und ein Sonderkündigungsrecht (etwa nach einer Mieterhöhung) kann sie verkürzen. Ob Ihr Vertrag solche Klauseln enthält und ob sie überhaupt wirksam sind, zeigt die kostenlose Vertragsanalyse: Mietvertrag als PDF hochladen, Klauseln und Fristen werden automatisch geprüft.